Mittelschule Höchberg
Mittelschule Höchberg

M-Zug in Höchberg

Informationen zum M-Zug

 

"M" steht für Mittlere Reife.


Die Mittelschule Höchberg bietet einen vierjährigen Bildungsgang an, der in eigenen Klassen zum mittleren Bildungsabschluss führt.

Vorteile der M-Klassen:
- die Schüler können sich innerhalb der Hauptschule über 4 Jahre konsequent und ohne die Schule verlassen zu müssen auf den mittleren Bildungsabschluss vorbereiten
- dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen beruflichen wie schulischen Berechtigungen
- der Unterricht legt seinen Schwerpunkt auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das Lernfeld
Arbeitslehre. Der verstärkte Praxixbezug und die Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben sind weitere Schwerpunkte

Für leistungsfähige und leistungswillige Schüler steht der Weg zur Mittleren Reife offen:

von der 6. Klasse in die M7:
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

* bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
* ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer zentralen Aufnahmeprüfung am Ende der Sommerferien an einer Schule im Landkreis

von der 7. Klasse in die M8:
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

* bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
* bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer zentralen Aufnahmeprüfung am Ende der Sommerferien an einer Schule im Landkreis

von der 8. Klasse in die M9:
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

* bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
* bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer zentralen Aufnahmeprüfung am Ende der Sommerferien an einer Schule im Landkreis

und: von der 9. Klasse in die M10:
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

* wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
* wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt nur mit bestandener Aufnahmeprüfung möglich

 

 

Die Anmeldung für die 10. Jahrgangsstufe erfolgt durch die Erziehungsberechtigten nach Beratung durch die Schule schriftlich, frühestens am Tag der Ausgabe des Jahreszeugnisses, spätestens am darauf folgenden Montag. Die Aufnahmeprüfung findet in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien an der aufnehmenden Schule statt.

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