Terminplan Quali
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule - Prüfungen 2024
Anmeldung zum QA: bis spätestens 01.03.2024
Für die schriftlichen zentralen Prüfungen gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 21. Juni 2024
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und § 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)
Teil A | Textgebundenes Schreiben |
Teil B | Impulsgesteuertes Schreiben |
Montag, 24. Juni 2024
Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A | Hör- und Hörsehverstehen |
Teil B | Sprachgebrauch |
Teil C | Leseverstehen |
Teil D | Sprachmitteilung |
Teil E | Text- und Medienkompetenz |
Teil F | Schreiben |
Dienstag, 25. Juni 2024
Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz Nr. 1 MSO)
195 Minuten Arbeitszeit
Teil A | Zuhören |
Teil B | Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung Sprachgebrauch – Rechtschreiben |
Teil C | Lesen |
Teil D | Schreiben |
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)
150 Minuten Arbeitszeit
Teil A | Zuhören |
Teil B | Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung Sprachgebrauch – Rechtschreiben |
Teil C | Lesen |
Teil D | Schreiben |
Mittwoch, 26. Juni 2024
Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A | 8.30 bis 9.00 Uhr |
Teil B | 9.10 bis 10.40 Uhr |
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreiben, Teil C Lesen und Teil D Schreiben auf. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diese sind optisch klar voneinander zu unterscheiden. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in vier Teile: Teil A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreiben, Teil C Lesen und Teil D Schreiben. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch – „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
Für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 28 MSO ist es möglich, Geschichte/Politik/Geographie und Natur und Technik als Prüfungsfach zu wählen, weshalb hier bei Bedarf zwei unterschiedliche Prüfungstermine festgelegt werden müssen. Die Schulen setzen die Termine der beiden Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung deshalb selbst fest, frühester Prüfungstermin ist jedoch Montag, 3. Juni 2024.
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird als Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2024 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2023/2024 sind:
Donnerstag, 21. März 2024 (Leistungstest)
Freitag, 21. Juni 2024 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung.
Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2023 bekannt gegeben.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
Die Termine für die Projektprüfungen in den arbeitspraktischen Fächern Technik, Wirtschaft und Kommunikation, Ernährung und Soziales in Verbindung mit Wirtschaft und Beruf werden, wie alle anderen schulhausinternen Prüfungen, von den Schulen selbst festgelegt und den angemeldeten Schülern rechtzeitig mitgeteilt.
Sollte ein Schüler an einem Prüfungstag erkranken, muss am gleichen Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Je nach versäumtem Prüfungsteil wird ein Nachholtermin entweder von der Schule oder vom Kultusministerium für ganz Bayern festgelegt.
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