Terminplanung MA
Abschlussprüfung zum Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2024
Anmeldeschluss für externe Teilnehmer: 01.02.2024
Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:
Dienstag, 18. Juni 2024
Deutsch (§ 29 Abs. 5 Nr. 1 MSO)
215 Minuten Arbeitszeit
Mittwoch, 19. Juni 2024
Muttersprache (§ 7 Abs. 3 und § 29 Abs. 5 Nr. 5 MSO)
140 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 160 Minuten.)
Teil A | Textgebundenes Schreiben |
Teil B | Impulsgesteuertes Schreiben |
Mittwoch, 19. Juni 2024
Englisch (§ 29 Abs. 5 Nr. 3 MSO)
135 Minuten Arbeitszeit
Teil A | Hör- und Hörsehverstehen |
Teil B | Sprachgebrauch |
Teil C | Leseverstehen |
Teil D | Sprachmitteilung |
Teil E | Text- und Medienkompetenzen |
Teil F | Schreiben |
Donnerstag, 20. Juni 2024
Mathematik (§ 29 Abs. 5 Nr. 2 MSO)
180 Minuten Arbeitszeit
Teil A | 8.30 bis 9.00 Uhr |
Teil B | 9.10 bis 11.40 Uhr |
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch besteht in dem seit dem Schuljahr 2022/2023 bestehenden Prüfungsformat aus nur einem Prüfungsteil mit integrativen Aufgabenformaten. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, ist für die gesamte Prüfung Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzung hierzu vorliegen.
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, sie können aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den erforderlichen Leistungsstand in Englisch nicht aufweisen und es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Muttersprache zur Verfügung.
Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2023 bekannt gegeben.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
Prüfungstermine im Schuljahr 2023/2024 sind:
Donnerstag, 18. Januar 2024 (1. Zwischenprüfung)
Donnerstag, 7. März 2024 (2. Zwischenprüfung)
Mittwoch, 19. Juni 2024 (Abschlussprüfung)
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 10. November 2023 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen die Härtefallregel zutrifft, am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch benötigt das Staatsministerium bis zum 7. Februar 2024. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.
Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2024/2025 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2024 und am Montag, 22. Juli 2024. Die notwendigen Aufnahmeprüfungen für die 10. Jahrgangsstufe sollen noch im Juli durchgeführt werden.
Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung an folgenden Terminen nachholen (§ 32 Abs. 1 MSO):
Dienstag, 17. September 2024: Deutsch
Mittwoch, 18. September 2024: Englisch/Muttersprache
Donnerstag, 19. September 2024: Mathematik
Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2024 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.
Die Anmeldung der Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule keinen mittleren Schulabschluss erwerben können oder die keiner Schule angehören, erfolgt gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO bis spätestens zum 1. Februar 2024 an der Mittelschule, welche eine 10. Jahrgangsstufe führt und in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Termine für die Projektprüfungen in den arbeitspraktischen Fächern Technik, Wirtschaft und Kommunikation, Ernährung und Soziales in Verbindung mit Wirtschaft und Beruf werden von der Schule individuell festgelegt und findet in der Regel vor den theoretischen Prüfungen statt. Externe Schüler erkundigen sich rechtzeitig und selbstständig bei den prüfenden Lehrkräften nach dem Prüfungsstoff in den praktischen Fächern!
Wenn Sie einen Abschluss als externer Teilnehmer ablegen möchten, melden Sie bitte bis jeweils 01. Februar persönlich bei uns an und informieren Sie sich über die Prüfungsmodalitäten beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Sollte ein Schüler an einem Prüfungstag erkranken, muss am gleichen Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Je nach versäumtem Prüfungsteil wird ein Nachholtermin entweder von der Schule oder
vom Kultusministerium für ganz Bayern festgelegt.
Externer Link mittlerer Abschluss