Mittelschule Höchberg
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Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Internetauftritts, einschließlich der dort angebotenen Dienste.
Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie uns unter den unten genannten Kontaktdaten erreichen.
Allgemeine Hinweise
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Sie erreichen unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten unter:
Der Behördliche Datenschutzbeauftragte der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Würzburg ist
Tim Holzgartner, Datenschutzbeauftragter für Grund-, Mittel- und Förderschulen an den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Würzburg.
Rotkreuzstraße 2a, 97080 Würzburg
Tel. 0931 46585400
E-Mail: ds-schule-land@lra-wue.bayern.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1
Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten. Soweit Sie in eine Verarbeitung
eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch
1&1 IONOS SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Tel: 0800 850 55 55
Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungs-behörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in
der Informationstechnik können Protokolldaten auf Grundlage von Art. 12 des Bayerischen E-Government-Gesetzes an das Landesamt für Sicherheit in der Informations-technik weitergeleitet werden
(näheres siehe unter „Protokollierung“).
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Rechte der betroffenen Person
Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffener nachfolgende Rechte zu:
Ausführlichere Informationen zu diesen Rechten erteilt Ihnen auch unser behördlicher Datenschutzbeauftragter.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Informationen zu weiteren Verarbeitungen
Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Namen und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Daten in Schülerunterlagen:
Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:
|
Betroffene Daten |
Aufbewahrungszeit/ |
|
Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift |
50 Jahre |
|
Leistungsnachweise |
2 Jahre |
|
alle übrigen Daten |
1 Jahr |
Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
Daten von Lehrkräften
Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes in den Schulen
(Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Lehrkräfte und sonstiges Personal
Im Folgenden möchte Sie die Schule gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der
Impfprävention (Masernschutzgesetz) informieren.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Mittelschule Höchberg
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Fax: 0931- 4070353
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten
Die personenbezogenen Daten der Personen, die an der Schule Tätigkeiten nach § 20 Infektions-schutzgesetz (IfSG) ausüben, werden von der Schule zum Zweck der Umsetzung des Masernschutzgesetzes verarbeitet. Die Schule hat den Nachweis zu prüfen, ob Personen, die an der Schule Tätigkeiten ausüben, über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern verfügen, eine Immunität gegen Masern aufweisen oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden können.
Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz wird im erforderlichen Umfang (Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 9 und Abs. 10 IfSG und Begründung hierfür) dokumentiert. Dieser Dokumentationsbogen wird im erforderlichen Umfang aufbewahrt; soweit eine Personalakte besteht, wird er Bestandteil dieser Personalakte; im Übrigen wird er Bestandteil einer Sachakte. Die für den Nachweis bei der Schule vorgelegten Dokumente (z.B. Impfausweis) sind nur zur Prüfung der Voraussetzungen notwendig und werden nach Abschluss dieser nicht gespeichert.
Für Beamtinnen und Beamte, die ab dem 01.03.2020 eingestellt werden, liegt der Vollzug des Gesetzes bei der personalverwaltenden Stelle.
Bei Personen, die nicht beim Freistaat Bayern beschäftigt sind bzw. nicht direkt für diesen tätig werden, sondern bei anderen Arbeitsgebern (z.B. Personal der Sachaufwandsträger, der Kooperationspartner im Ganztagsbereich, Reinigungsfirmen, etc.) kann die Prüfung durch eine andere staatliche Stelle (Kommune, Zweckverband) erfolgen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nur Personen erfasst werden, die regelmäßig (nicht nur für wenige Tage) und nicht nur zeitlich ganz vorübergehend (nicht nur jeweils wenige Minuten, sondern über einen längeren Zeitraum) in der Schule bzw. im Rahmen der schulischen Veranstaltung tätig sind. Die Schulleiterin/der Schulleiter lässt sich bei diesen Personengruppen eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers vorlegen, dass nur den Anforderungen des Masernschutzgesetzes entsprechende Personen in der Einrichtung eingesetzt werden. Die Schulleiterin/der Schulleiter muss gegenüber dem Gesundheitsamt lediglich belegen können, dass er die eingesetzten Dienstleister privatrechtlich verpflichtet hat, nur den Anforderungen des Masernschutzgesetzes entsprechende Personen in der Einrichtung einzusetzen bzw. dass er diese Verpflichtung an die Sachaufwandsträger kommuniziert hat, die die Verträge mit externen Dienstleistern abgeschlossen haben.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 2 Nummer 16, § 20 Abs. 8 bis 10, 13 Infektionsschutzgesetz. Soweit eine Personalakte an der Schule besteht, ist zusätzlich Art. 104 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) einschlägig.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Die Daten werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an folgende Stellen weitergegeben:
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die zum Nachweis notwendigen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Speicherfristen für Personalakten richten sich nach Art. 110 BayBG.
Weitere Informationen
Weitere Hinweise zum Datenschutz der Schule, insbesondere die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Schule sowie Hinweise zu Ihren Rechten, finden Sie auf der Schulhomepage
Besondere Hinweise zum Internetangebot
Protokollierung
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