Terminplan Quali
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule - Prüfungen 2026
Anmeldung zum QA: bis spätestens 01.03.2026
1.1 Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der
Mittelschule 2026 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern
(MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf
den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.
1.2 Zeitplan
Für die schriftlichen zentralen Prüfungen gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 26. Juni 2026
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache
beträgt 140 Minuten.)
Teil A Textgebundenes Schreiben
Teil B Impulsgesteuertes Schreiben
Montag, 29. Juni 2026
Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A Hör- und Hörsehverstehen
Teil B Sprachgebrauch
Teil C Leseverstehen
Teil D Sprachmittlung
Teil E Text- und Medienkompetenzen
Teil F Schreiben
Dienstag, 30. Juni 2026
Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 MSO)
195 Minuten Arbeitszeit
Teil A Zuhören
Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreiben
Teil C Lesen
Teil D Schreiben
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)
150 Minuten Arbeitszeit
Teil A Zuhören
Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreiben
Teil C Lesen
Teil D Schreiben
Mittwoch, 1. Juli 2026
Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr
Teil B 9.10 Uhr bis 10.40 Uhr
1.3 Zentrale Prüfung im Fach Deutsch
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an
der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich
die Prüfung in die Teile A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und
Rechtschreiben, Teil C Lesen und Teil D Schreiben auf. Für individuelle Unterstützung,
Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO.
Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 BaySchO gewährt wird, bearbeiten
ausschließlich Teil B Sprachgebrauch „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch –
„Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diese sind optisch klar voneinander zu unterscheiden.
Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D
Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
1.4 Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in vier Teile:
Teil A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreiben, Teil C Lesen
und Teil D Schreiben. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz
gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach
§ 34 Abs. 7 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch –
„Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diesen
Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu
gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
1.5 Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der
Schule festgesetzt.
1.6 Terminsetzung für die Prüfungen in den Fächern Geschichte/Politik/Geografie und
Natur und Technik
Für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 28 MSO ist es möglich, Geschichte/Politik/
Geographie und Natur und Technik als Prüfungsfach zu wählen, weshalb hier bei Bedarf zwei
unterschiedliche Prüfungstermine festgelegt werden müssen. Die Schulen setzen die Termine
der beiden Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung deshalb selbst fest, frühester
Prüfungstermin ist jedoch Montag, 11. Mai 2026.
1.7 Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den
qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher
Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen
und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum
qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen
sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte
Gesamtnote wird als Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf
Teilnahme am Leistungstest und an der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule
spätestens am 1. März 2026 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium
erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2025/2026 sind:
Dienstag, 24. März 2026 (Leistungstest)
Freitag, 26. Juni 2026 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher
Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige
Sprache zur Verfügung. Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2025 bekannt
gegeben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen,
soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten
konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
1.8 Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2026 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten,
die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der
besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens Montag, den 9. März 2026, über das
Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
1.9 Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen
erhoben. Hier ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
1.10 Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber infolge eines nicht
von ihm zu vertretenden Grundes an der gesamten Prüfung nicht teilgenommen hat, kann sie an
folgenden Terminen nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO):
Dienstag, 29. September 2026: Englisch/Muttersprache
Mittwoch, 30. September 2026: Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
Donnerstag, 1. Oktober 2026: Mathematik
Nachholprüfungen werden grundsätzlich von der Mittelschule erstellt. Zur Erstellung der
Prüfungsaufgaben für den Nachholtermin insbesondere in den zentral gestellten Prüfungsfächern
Deutsch/Deutsch als Zweitsprache, Mathematik, Englisch und Muttersprache wird eine
Zusammenarbeit auf Verbund- bzw. Schulamtsebene empfohlen. Das zuständige Staatliche
Schulamt koordiniert den Ablauf.
Für den Fall einer Nachholprüfung im Fach Deutsch im Förderschwerpunkt Hören stellt das
StMUK den Prüfungsteil A: „Verstehend Wahrnehmen“ für den offiziellen Nachholtermin am
30. September 2026. Die Schulen werden gebeten noch am Prüfungstag die Nachholprüfung
anzufordern.
1.11 Einzelprüfung im Fach Englisch
Nach § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 28 Abs. 10
MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler
sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen
Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.
1.12 Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen
und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 MSO bis
spätestens zum 1. März 2026 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und
Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Sollte ein Schüler an einem Prüfungstag erkranken, muss am gleichen Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Je nach versäumtem Prüfungsteil wird ein Nachholtermin entweder von der Schule oder vom Kultusministerium für ganz Bayern festgelegt.
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