Terminplan Quali
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule - Prüfungen 2025
Anmeldung zum QA: bis spätestens 01.03.2025
Für die schriftlichen zentralen Prüfungen gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 27. Juni 2025
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)
Teil A Textgebundenes Schreiben
Teil B Impulsgesteuertes Schreiben
Montag, 30. Juni 2025
Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A Hör- und Hörsehverstehen
Teil B Sprachgebrauch
Teil C Leseverstehen
Teil D Sprachmittlung
Teil E Text- und Medienkompetenzen
Teil F Schreiben
Dienstag, 1. Juli 2025
Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 MSO)
195 Minuten Arbeitszeit
Teil A Zuhören
Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreiben
Teil C Lesen
Teil D Schreiben
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)
150 Minuten Arbeitszeit
Teil A Zuhören
Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreiben
Teil C Lesen
Teil D Schreiben
Mittwoch, 2. Juli 2025
Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A 8.30 bis 9.00 Uhr
Teil B 9.10 bis 10.40 Uhr
Zentrale Prüfung im Fach Deutsch
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die
Teile A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreiben, Teil C Lesen und Teil D Schreiben auf. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52
Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch „Rechtschreiben“ nicht, Teil B
Sprachgebrauch –„Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diese sind optisch klar voneinander zu unterscheiden.Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und DNotenschutz
zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in vier Teile: Teil A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreiben, Teil C Lesen und Teil D Schreiben.
Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach §34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird,
bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch–„Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. DiesenPrüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B
(Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zugewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
Terminsetzung für die Prüfungen in den Fächern Geschichte/Politik/Geografie und Natur und Technik
Für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 28 MSO ist es möglich, Geschichte/Politik/ Geographie und Natur und Technik als Prüfungsfach zu wählen, weshalb hier bei Bedarf zwei unterschiedliche
Prüfungstermine festgelegt werden müssen. Die Schulen setzen die Termine der beiden Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung deshalb selbst fest, frühester Prüfungstermin ist jedoch Montag,
26. Mai 2025.
Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die
Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der
Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird als
Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und an der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2025
vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2024/2025 sind:
Donnerstag, 10. April 2025 (Leistungstest)
Freitag, 27. Juni 2025 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung.
Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2024 bekannt gegeben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache
(insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
Sollte ein Schüler an einem Prüfungstag erkranken, muss am gleichen Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Je nach versäumtem Prüfungsteil wird ein Nachholtermin entweder von der Schule oder vom Kultusministerium für ganz Bayern festgelegt.
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