Terminplan Quali
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule - Prüfungen 2023
Anmeldung zum QA: bis spätestens 01.03.2023
Für die schriftlichen/praktischen Leistungsfeststellungen an Mittelschulen gilt folgender Zeitplan:
Religion ev/ kath., Ethik
Termin noch unbekannt:
Sport (schriftl.)
Termin noch unbekannt:
Sport Praxis (Einzelsportart)
Termin noch unbekannt:
Sport Praxis (Mannschaftssportart)
Termin noch unbekannt:
Kunsterziehung
Termin noch unbekannt:
Musik
Termin noch unbekannt:
Informatik
Termin noch unbekannt
Natur und Technik
Termin noch unbekannt
Geschichte/Politik/Geografie
Termin noch unbekannt
Projektprüfung
Termin noch unbekannt
Montag, 26. Juni
2023:
Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A Hör- und Hörsehverstehen
Teil B Sprachgebrauch
Teil C Leseverstehen
Teil D Sprachmittlung
Teil E Text- und Medienkompetenz
Teil F Schreiben
Dienstag, 27. Juni 2023:
Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz Nr. 1 MSO)
Arbeitszeit: 195 Minuten
Teil A Zuhören
Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreibung
Teil C Lesen
Teil D Schreiben
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3
MSO),
Arbeitszeit: 150 Minuten
Teil A Zuhören
Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung/ Sprachgebrauch – Rechtschreibung
Teil C Lesen
Teil D Schreiben
Freitag, 30. Juni
2023:
Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)
Arbeitszeit: 120 Minuten
Teil A 8.30 bis 9.00 Uhr
Teil B 9.10 bis 10.40 Uhr
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Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO):
Dienstag, 26. September 2023: Englisch/Muttersprache
Mittwoch, 27. September 2023: Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
Donnerstag, 28. September 2023: Mathematik
Die Termine für die Projektprüfungen in den arbeitspraktischen Fächern Technik, Wirtschaft und
Kommunikation, Ernährung und Soziales in Verbindung mit Wirtschaft und Beruf werden, wie alle anderen schulhausinternen Prüfungen, von den Schulen selbst festgelegt und den angemeldeten
Schülern rechtzeitig mitgeteilt.
Sollte ein Schüler an einem Prüfungstag erkranken, muss am gleichen Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Je nach versäumtem Prüfungsteil wird ein Nachholtermin entweder von der Schule oder vom Kultusministerium für ganz Bayern festgelegt.
Externer Link qualifizierender Abschluss