Qualifizierender Abschluss der Mittelschule - zentrale Prüfung 2021
Anmeldeschluss für externe Teilnehmer: 10.03.2021
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Mittelschulen gilt folgender Zeitplan:
Montag, 12. Juli 2021: Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)
90 Minuten Arbeitszeit
Teile A und B: Listening Comprehension und Use of English, 8.30 bis 9.05 Uhr
Teile C und D: Reading Comprehension und Text Production, 9.15 bis 10.10 Uhr
Dienstag, 13. Juli 2021: Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 MSO)
180 Minuten Arbeitszeit
Teil A: Sprachbetrachtung, 8.30 bis 8.50 Uhr
Teil B: Rechtschreiben, 8.55 bis 9.10 Uhr
Teil C: Schriftlicher Sprachgebrauch, 9.20 bis 11.45 Uhr
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)
110 Minuten Arbeitszeit
Teil A: Spracharbeit, 8.30 bis 8.45 Uhr
Teil B: Rechtschreiben, 8.50 bis 9.05 Uhr
Teil C: Textarbeit, 9.20 bis 10.40 Uhr
Mittwoch, 14. Juli 2021: Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)
100 Minuten Arbeitszeit
Teil A: 8.30 bis 9.00 Uhr,
Teil B: 9.10 bis 10.20 Uhr
Donnerstag, 15. Juli 2021: Physik/Chemie/Biologie und Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)
60 Minuten Arbeitszeit, 8.30 bis 9.30 Uhr
Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.
Die Anmeldung zum qualifizierenden Schulabschluss erfolgt für schulinterne Prüflinge nach dem Zwischenzeugnis, für externe Prüflinge in den ersten Tagen des Monats März. Eine verspätete oder
unvollständige Anmeldung ist nicht möglich! (Bitte Personalausweis und Schulbesuchsbestätigung oder letztes Zwischenzeugnis mitbringen!). Ein Wechsel der gewählten Prüfungsfächer erfolgt nur in
begründeten Ausnahmefällen.
Die Prüfungstermine für die praktischen Prüfungen werden von den einzelnen Schulen individuell festgelegt und finden in der Regel vor den theoretischen Prüfungen statt. Externe Schüler erkundigen
sich rechtzeitig und selbstständig bei den prüfenden Lehrkräften nach dem Prüfungsstoff in den praktischen Fächern! Die meisten Schulen bieten dazu eine eigene Informationsveranstaltung an. Bitte den
Termin erfragen und vormerken!
Sollte ein Schüler an einem Prüfungstag erkranken, muss am gleichen Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Je nach versäumtem Prüfungsteil wird ein Nachholtermin entweder von der Schule oder vom
Kultusministerium für ganz Bayern festgelegt.
Sollte ein Schüler an einem Prüfungstag erkranken, muss am gleichen Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Je nach versäumtem Prüfungsteil wird ein Nachholtermin entweder von der Schule oder
vom Kultusministerium für ganz Bayern festgelegt.
Die Termine für die Projektprüfungen in den arbeitspraktischen Fächern Technik, Wirtschaft, Soziales in Verbindung mit AWT werden, wie alle anderen schulhausinternen Prüfungen, von den Schulen selbst
festgelegt und den angemeldeten Schülern rechtzeitig mitgeteilt.
Wenn Sie einen Abschluss als externer Teilnehmer ablegen möchten, melden Sie bitte bis jeweils 01. März persönlich bei uns an und informieren Sie sich über die Prüfungsmodalitäten beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
Externer Link qualifizierender Abschluss